Blue Card EU

Was ist eine Blue Card EU /  Blaue Karte EU … what is a blue card ?

Die Blue Card EU * Blaue Karte EU ist seit 2012 ein Aufenthaltstitel für Deutschland. Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland, können hochqualifizierte Ausländer aus Nicht-EU-Ländern in Zukunft einfacher eine Stelle bekommen. Der Bundestag beschloss die Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (EU) für das neue Gesetz mit dem Aufenthaltstitel „Blue Card“.

Wer kann eine Blue Card erhalten?
Mit der Blue Card EU können ausländische Fachkräfte und Akademiker mit einem deutschen oder einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland einen Job suchen und finden.

Voraussetzung für die Blue Card EU / Blaue Karte EU?
Eine Blue Card EU kann ein ausländischer Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes für Deutschland beantragen, wenn er entweder

  • einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss bzw. vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss hat und
  • einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 55.200 € hat
  • oder in den gesonderten Mangelberufen wie (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ) mindestens ein Jahresbruttogehalt in Höhe von 43.056 Euro Euro vorweisen kann.

Muss man die Blue Card EU / Visa vor der Einreise beantragen?
Ja! Die Einreise nach Deutschland richtet sich nach den derzeit gültigen Einreisevorschriften. Danach muss für Staatsangehörige der meisten Drittstaaten der Antrag auf die Blue Card EU vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. >Diese finden Sie hier<

Visum / Blue Card EU auch ohne Arbeitsplatz möglich?

Wenn Sie noch keinen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden haben, dann können Sie mit einem anerkannten Hochschulabschluss ein Visum zur Arbeitsplatzsuche für bis zu sechs Monate nach Deutschland erhalten, um sich eine Arbeit zu suchen. Wichtig ist dabei, dass Sie nachweislich ausreichend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt in der gesamten Zeit des Aufenthaltes sicherzustellen, denn einer Beschäftigung dürfen Sie in dieser Zeit nicht nachgehen. Wenn Sie einen entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie bei dem Ordnungsamt ihrer Wohnorts die notwendige Blue Card EU oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und bleiben, ohne vorher auszureisen.

Wo kann ich ein Visum / Blue Card beantragen?
Ihr Visum müssen Sie vor der Einreise in Ihrem Herkunftsland beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung / Botschaft oder einem Generalkonsulat in Ihrem Herkunftsland.

Wie lange ist eine Blue Card EU / Blaue Karte EU gültig?
Die Blue Card EU / Blaue Karte EU ist zunächst für höchstens vier Jahre gültig. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis befristet sein, also weniger als vier Jahre bestehen, so wird die Blue Card EU / Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt! Erhalten Sie einen Anschlussvertrag oder neuen Arbeitsplatz, so kann diese danach verlängert werden oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt.

Wann kann man eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten?
Ausländische Staatsangehörige die eine Blue Crad EU besitzen und in einem Arbeitsverhältnis stehen, können nach 33 Monaten einen permanenten Aufenthaltstitel bei dem Ordnungsamt Ihres Wohnortes beantragen. Sollten Sie bereits nach 21 Monaten über gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen, so können sie einen Daueraufenthaltsrecht beantragen.

Können Familienangehörige von Blue-Card Inhaber auch in Deutschland arbeiten?
Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.

Müssen Familienangehörige vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse besitzen?
Der Ehegattennachzug ist nicht vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder anderer Integrationsmaßnahmen abhängig. Selbst einfache Deutschkenntnisse sind für den Ehegatten nicht erforderlich, sollten aber zur besseren Integration für die Person selbst vorhanden sein.

Können Blue-Card Inhaber in ein anderes EU-Land weiterwandern?
Ja. Besitzer einer Blue Card EU haben nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland das Recht, in einen anderen EU-Staat weiterzuwandern.

Werden die Aufenthaltszeiten in anderen EU-Staaten auf ein Daueraufenthaltsrecht angerechnet?
Hat sich der ausländische Staatsangehörige mit einer Blue Card EU bereits in andren EU-Mitgliedsstaaten aufgehalten, so können diese Aufenthaltszeiten für den Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts in Deutschland mitangerechnet werden.

Kann die Blue Card bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der EU verloren gehen?
Nein – wenn der Blue-Card Inhaber sich bis zu zwölf Monate außerhalb der EU aufhält, geht dadurch das Aufenthaltsrecht in Deutschland bzw. der EU nicht verloren.

Muss bei der Weiterwanderung innerhalb der EU ein Visumverfahren durchgeführt werden
Will ein ausländischer Staatsangehöriger innerhalb der EU weiterwandern, so ist dies in fast allen EU-Ländern ohne ein weiteres Visum möglich. Infos erteilt auch das Ordnungsamt ihrer Stadt. Der Antrag kann im Inland gestellt werden. In Deutschland muss der Antrag innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Deutschland gestellt werden.